Veröffentlicht am 11.09.2026

Ransomware zielt aufs Backup: Warum klassische Datensicherung allein nicht mehr reicht

Ein Backup zu haben, galt lange als die eine Absicherung gegen Ransomware. Aktuelle Studien zeigen: Genau das Backup ist inzwischen das erste Ziel der Angreifer – und sie sind dabei erschreckend erfolgreich.

Warum das Backup selbst zum Ziel wird

Der Ransomware Trends Report des Backup-Herstellers Veeam, der auf Daten von rund 1.200 betroffenen Organisationen und knapp 3.000 Cyberangriffen beruht, zeigt ein klares Muster: In mehr als 93 Prozent der untersuchten Angriffe versuchten die Täter gezielt, die Backup-Systeme der Opfer zu kompromittieren – bevor sie die eigentliche Verschlüsselung starten. Die Logik dahinter ist einfach: Wer die Sicherungskopien zerstört oder unbrauchbar macht, erhöht den Druck, das Lösegeld zu zahlen, erheblich, weil dem Opfer der letzte Ausweg genommen wird.

Und die Angreifer sind dabei oft erfolgreich: In drei von vier Fällen gelang es ihnen laut der Studie, die Wiederherstellungsfähigkeit ihrer Opfer messbar zu beeinträchtigen. Bei 39 Prozent der betroffenen Organisationen wurden Backup-Repositories sogar vollständig gelöscht. Das zeigt: Ein Backup, das im selben Netzwerk liegt wie die Produktivdaten und mit denselben Administratorkonten erreichbar ist, bietet im Ernstfall oft weniger Schutz, als viele annehmen.

Was eine Lösegeldzahlung wirklich bringt

Wer auf eine Zahlung als „Plan B“ setzt, sollte die Zahlen kennen: Laut derselben Studie konnten nur 16 Prozent der betroffenen Organisationen eine Lösegeldzahlung vermeiden, weil ihr Restore aus dem Backup erfolgreich funktionierte. 21 Prozent zahlten – und bekamen ihre Daten trotzdem nicht zurück. Unter denjenigen, die zahlten, gelang bei 59 Prozent tatsächlich eine Wiederherstellung. Kurz gesagt: Weder Zahlen noch Nicht-Zahlen ist eine verlässliche Garantie. Verlässlich ist nur eine Backup-Architektur, die von vornherein so gebaut ist, dass sie sich nicht kompromittieren lässt.

Was eine belastbare Strategie heute braucht

Aus der klassischen 3-2-1-Regel (drei Kopien, zwei verschiedene Medien, eine Kopie extern) ist inzwischen vielerorts die erweiterte 3-2-1-1-0-Regel geworden. Die wichtigsten Bausteine:

  • Eine Air-Gap-Kopie: mindestens eine Sicherung, die physisch oder logisch vom übrigen Netzwerk getrennt ist und von einem Angreifer im Netz gar nicht erst erreicht werden kann.
  • Immutable Backups: unveränderliche Sicherungskopien, die innerhalb eines definierten Zeitraums weder überschrieben noch gelöscht werden können – auch nicht mit Domain-Administrator-Rechten.
  • Getrennte Zugriffsrechte: eigene Admin-Konten für das Backup-System, getrennt von den regulären IT-Administratorkonten, plus Netzwerksegmentierung.
  • Regelmäßige Restore-Tests: eine vollständige Wiederherstellung sollte mindestens einmal pro Quartal getestet und dokumentiert werden – ein Backup, das nie getestet wurde, zählt im Ernstfall nicht.
  • Eine physisch getrennte Offsite-Kopie, idealerweise in einem deutschen Rechenzentrum, mit klar definierten Wiederherstellungszeiten (RTO) und maximal tolerierbarem Datenverlust (RPO).

Das „0“ in der Regel steht dabei für den Anspruch, dass am Ende keine Fehler im Restore-Prozess übrig bleiben dürfen – ein Ziel, das nur durch regelmäßiges Testen erreichbar ist, nicht durch einmaliges Einrichten und Vergessen.

Wo kleinere Träger sinnvoll anfangen

Nicht jede Sozialstation hat eine eigene IT-Abteilung, die all das im laufenden Betrieb umsetzt. Ein realistischer Einstieg ist deshalb, zunächst zu klären, welche Systeme im Ernstfall zuerst wieder laufen müssen – Dokumentation, Dienstplanung, Abrechnung – und für genau diese Systeme zu prüfen, ob eine Air-Gap-Kopie und regelmäßige Restore-Tests bereits vorhanden sind. Häufig zeigt sich dabei, dass ein vorhandenes Backup zwar existiert, aber nie unter realistischen Bedingungen wiederhergestellt wurde.

Ein einfacher erster Test dafür: Fragen Sie Ihren IT-Dienstleister, wann die letzte vollständige Wiederherstellung aus dem Backup unter realistischen Bedingungen durchgeführt wurde – und lassen Sie sich das Ergebnis konkret zeigen, nicht nur mündlich bestätigen. Wer darauf keine klare Antwort bekommt, hat den wichtigsten Schritt noch vor sich.

Was das für Sozialstationen und Pflegedienste bedeutet

Für Träger mit sensiblen Patienten- und Pflegedaten ist das keine rein technische Detailfrage, sondern eine Frage der Handlungsfähigkeit im Ernstfall: Ohne funktionierende Datensicherung steht im schlimmsten Fall die komplette Dokumentation, Dienstplanung und Abrechnung still. Wir prüfen für Sozialstationen und Pflegedienste regelmäßig bestehende Backup-Konzepte gegen die 3-2-1-1-0-Regel und helfen beim Aufbau einer Datensicherung, die auch einem gezielten Angriff standhält – melden Sie sich, wenn Sie Ihre aktuelle Absicherung einmal gegenchecken lassen möchten.

Quellen

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