Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Im folgenden wird die Firma Ralf Baumann IT-Management kurz als Fa. bitman bezeichnet. Alle Verträge über Lieferungen oder Serviceleistungen werden zu diesen Bedingungen abgeschlossen, sei denn, daß Sonder-Vertragsbedingungen greifen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle etwaigen zukünftigen Geschäfte, auch wenn die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Fa. bitman schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Lieferung und Preisstellung gelten ab Lager Wenkheim, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen oder Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3 Bestellung und Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt nicht bereits durch eine rechtsverbindliche Bestellung, sondern erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. bitman zustande, spätestens aber mit der Erfüllung oder einem Erfüllungsangebot der Fa. bitman.
§ 4 Gefahrenübergang und Lieferung
Die Lieferung von Waren erfolgt auch bei einer zugesicherten Übernahme der Transportkosten ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Waren an den Käufer oder eine den Transport ausführende Person geht das Risiko auf den Käufer über, auch im Falle des zufälligen Unterganges, der zufälligen Beschädigung oder des Verlustes der Ware. Leistungsort ist der Sitz der Fa. bitman. bitman ist zu Teillieferungen berechtigt, diese können jeweils nach ihrer Ausführung auch teilweise abgerechnet werden.
§ 5 Preise und Zahlung
Alle von der Fa. bitman angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer; die Mehrwertsteuer kommt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen im voraus oder bei Lieferung ohne Abzug zahlbar; Skontoabzüge sind nur möglich, wenn sie vereinbart und entweder auf Auftragsbestätigungen oder auf Rechnungen ausgewiesen sind. Schecks werden nur zahlungshalber unter Abzug etwaiger Einziehungsgebühren angenommen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle von der Fa. bitman an den Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und der Fa. bitman Eigentum der Fa. bitman. Der Käufer darf die unter dem Eigentumsvorbehalt der Fa. bitman stehende Ware weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen.
§ 7 Lieferfristen
Die Fa. bitman bemüht sich, angegebene oder vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wird eine verbindliche Lieferzusage um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Käufer der Fa. bitman eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Soweit daraufhin keine Einigung über ein neues Lieferdatum zustande kommt, kann der Käufer nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Gewährleistung
Die Fa. bitman gewährleistet für den Verkauf neuer Waren an den Käufer (als Endverbraucher) eine dem jeweiligen Technikstand eines Warentyps entsprechende Fehlerfreiheit; die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware an den Käufer. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Fa. bitman durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 9 Standard-Software
Die Fa. bitman veräußert Software (Standard-Software) als Handelsware. Der Käufer erklärt hiermit, daß er die Liefer- und Vertragsbedingungen des Softwareherstellers bzw. Softwarelieferanten sowie die Urheberrechte des Softwareherstellers bzw. Lizenzinhabers anerkennt.
§ 10 Ausschluß werksvertraglicher Zuordnung
Sämtliche Dienstleistungen, die die Firma bitman in Zusammenhang mit der Installation, Konfiguration und Wartung von EDV-Systemen erbringt, unterliegen dem Dienstvertragsrecht. Da EDV-Dienstleistung in hohem Maße von komplexen Informationen abhängig ist, die teils nur den Herstellern zugänglich sind, fallen Stundensätze unabhängig vom Eintreten des gewünschten Erfolges an.
§ 11 Datensicherung
Der Käufer / Kunde ist verpflichtet, von allen Daten angemessen zeitnahe Kopien zu erstellen, da jederzeit die Gefahr besteht, daß Daten durch Defekte, Ausfälle, Softwarefehler und Fahrlässigkeit etc. unwiederbringlich verlorengehen. Datenkopien müssen in angemessenen Abständen erfolgen. Mindestens ein Kopiensatz ist außer Haus aufzubewahren.
§ 12 Warenrücksendungen
Warenrücksendungen sind nur mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung der Fa. bitman zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben.
§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsanwendung
Soweit dies gesetzlich möglich und zulässig ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Fa. bitman vereinbart. Erfüllungsort ist Wenkheim. Es wird vereinbart, daß ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommt; internationales Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 14 Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
AGB-Fassung vom 19.1.2023