Pflegeneuordnungsgesetz: Warum sich der Kabinettsbeschluss verzögert – und was Pflegedienste jetzt wissen sollten
Eine große Reform, die auf sich warten lässt
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung grundlegend umbauen – doch der Zeitplan gerät zunehmend ins Wanken. Der Referentenentwurf wurde Anfang Juni 2026 veröffentlicht, seither ist das Gesetz jedoch nicht vom Kabinett beschlossen worden. Gleich mehrere angepeilte Kabinettstermine – der 2., der 16. und der 23. September – sind ohne Beschluss verstrichen. Aktuell wird der 30. September 2026 als nächster möglicher Termin gehandelt, formell bestätigt ist er jedoch nicht; auch eine weitere Verschiebung in den Oktober gilt als möglich. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte angekündigt, die Reform komme „im Herbst“ auf die Tagesordnung – wie eng dieser Herbst tatsächlich wird, zeigt sich erst in den kommenden Wochen.
Warum die Zeit drängt
Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Damit das PNOG das komplette parlamentarische Verfahren – Kabinett, Bundestag, Bundesrat – bis dahin durchlaufen kann, wäre ein Kabinettsbeschluss im September aus Sicht von Branchenverbänden eigentlich nötig gewesen. Mit jeder weiteren Woche ohne Beschluss wird der Zeitplan für den Jahresstart enger, auch wenn er nach aktueller Einschätzung noch nicht endgültig verloren ist. Hintergrund der Eile ist auch die finanzielle Lage der Pflegeversicherung: Der BKK Dachverband warnt vor einem Finanzierungsloch von bis zu 5,2 Milliarden Euro bis Ende 2026, nachdem die Ausgaben im ersten Halbjahr 2026 um rund elf Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind.
Was für ambulante Dienste inhaltlich auf dem Spiel steht
Kernstück des Entwurfs ist eine neue Budgetstruktur: Statt einzelner Leistungsanträge sollen künftig vier Budgets treten – Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget. Für ambulante Pflegedienste ist vor allem das Sachleistungsbudget zentral, da darüber die professionelle Pflege finanziert wird. Nach dem aktuellen Entwurf sollen die Entlastungsbeträge in den Pflegegraden 2 bis 5 spürbar steigen; zugleich soll der bisherige Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 entfallen. Kontrovers diskutiert wird vor allem die vorgesehene zeitweise Aussetzung der Tariftreueregelung vom 2. Januar 2027 bis Ende Dezember 2029: Pflegekassen wären damit nicht mehr verpflichtet, Tarifsteigerungen automatisch zu refinanzieren – ein Punkt, den Verbände wie der VDAB als besonders kritisch für tarifgebunden arbeitende Dienste einstufen. Hinzu kommt eine geplante strengere Begutachtungspraxis, durch die perspektivisch weniger Menschen als pflegebedürftig eingestuft werden könnten – mit direkten Folgen für die Kundenbasis ambulanter Dienste. Wichtig einzuordnen: All das sind Inhalte des Referentenentwurfs, keine beschlossenen Regelungen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Details noch ändern.
Der digitale Aspekt: das geplante Pflege-Cockpit
Neben den finanziellen Neuerungen enthält der Entwurf auch eine digitale Komponente: ein sogenanntes Pflege-Cockpit, das Versicherten künftig einen einheitlichen digitalen Zugang zu ihren Leistungsinformationen bieten soll. Für Pflegedienste bedeutet die neue Budgetlogik in der Praxis vor allem eines: Abrechnungs- und Verwaltungssoftware muss die neuen Budgetarten korrekt abbilden können, sobald das Gesetz steht. Wer jetzt schon mit seinem Softwareanbieter im Gespräch ist, verschafft sich einen Vorsprung – ohne bereits heute Anpassungen vorzunehmen, die sich durch Änderungen im weiteren Verfahren als verfrüht erweisen könnten.
Was Sie jetzt tun können
Solange weder Kabinettsbeschluss noch endgültiger Gesetzestext vorliegen, ist aktiver Aktionismus wenig hilfreich. Sinnvoll ist stattdessen, die Entwicklung im Blick zu behalten – etwa über die eigenen Fachverbände oder die Ankündigungen des Bundesgesundheitsministeriums – und bei der eigenen Abrechnungssoftware frühzeitig nachzufragen, wie der Hersteller die neue Budgetstruktur technisch umsetzen will, sobald sie feststeht. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Einordnung des öffentlich verfügbaren Diskussionsstands wieder und ersetzt keine rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung zu den konkreten Auswirkungen auf Ihre Einrichtung.
bitman-Perspektive
Gesetzesänderungen wie das PNOG landen am Ende fast immer auch auf dem Tisch der IT – in der Abrechnungssoftware, der Dokumentation, den Schnittstellen. Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick und sprechen Sie an, sobald sich aus dem Gesetzgebungsverfahren konkreter Handlungsbedarf für Ihre Systeme ergibt.
Quellen
- Altenheim.net: Pflegereform verschoben – PNOG steht im September auf Kabinettsagenda
- DCO: PNOG aktueller Stand (September 2026) – Fahrplan, Termine, Stichtage
- EGIDO: Pflegeneuordnungsgesetz – Was der Referentenentwurf für ambulante Dienste bedeuten könnte
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)