Veröffentlicht am 09.10.2026

E-Rezept im Pflegeheim: Das Zuweisungsverbot ist befristet gefallen

Für Heimbewohner gilt beim E-Rezept seit Juli 2026 eine spürbare Erleichterung: Arztpraxen dürfen die elektronischen Rezepte für Pflegeheimbewohner jetzt gesammelt direkt an die Apotheke übermitteln, die das Heim versorgt – ohne den Umweg über die Versicherten selbst oder deren gesetzliche Vertreter. Für Sozialstationen und stationäre Einrichtungen, die seit der E-Rezept-Einführung regelmäßig mit unpraktikablen Abläufen bei der Medikamentenversorgung zu kämpfen hatten, ist das eine der konkretesten Verbesserungen seit Langem.

Was sich geändert hat

Bislang galt im deutschen Apothekenrecht ein strenges Zuweisungsverbot: Ärzte durften Patientinnen und Patienten nicht an eine bestimmte Apotheke verweisen oder Rezepte direkt dorthin schicken. Für die Heimversorgung war das in der E-Rezept-Welt ein echtes Problem, weil Heimbewohner ihre elektronische Gesundheitskarte oder den E-Rezept-Code oft nicht selbst handhaben können und Pflegepersonal die Rezepte bislang auf Umwegen beschaffen musste.

Mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das im Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurde dafür eine befristete Ausnahme geschaffen: Arztpraxen können die E-Rezepte für Heimbewohner inklusive der elektronischen Zugangsdaten gesammelt per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) direkt an die heimversorgende Apotheke senden. Die Apotheke ruft den Zugangscode anschließend aus dem E-Rezept-Fachdienst ab und beliefert das Heim. Rechtliche Grundlage ist § 12a Apothekengesetz (ApoG): Voraussetzung ist ein bestehender Versorgungsvertrag zwischen Heim und Apotheke nach dieser Vorschrift sowie eine entsprechende Absprache zwischen Praxis und Apotheke.

Erfasst sind dabei Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte; für Medizinprodukte ist allerdings weiterhin ein Muster‑16-Papierrezept auszustellen. Auch die bisherigen Wege, also Ausdruck oder Einlösung über die elektronische Gesundheitskarte, bleiben parallel bestehen.

Befristet bis Ende 2028

Wichtig für die Praxis: Die Regelung ist ausdrücklich eine Übergangslösung. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2028 und läuft ab Januar 2029 aus. Der Hintergrund: Bis dahin sollen alle Pflegeheime direkt an den E-Rezept-Fachdienst angebunden sein und selbst auf die Rezepte zugreifen können, sodass der Umweg über die Praxis dann nicht mehr nötig ist. Bis es so weit ist, lohnt sich für Einrichtungen ein klarer Blick auf die eigenen Abläufe.

Was das für Pflegeeinrichtungen bedeutet

Für die Praxis heißt das vor allem: Heime sollten aktiv prüfen, ob ihr bestehender Versorgungsvertrag mit der Apotheke die neue Übermittlungsform abdeckt, und mit den behandelnden Praxen klären, ob diese die direkte KIM-Übermittlung bereits nutzen. Wo das funktioniert, verkürzt sich die Zeit zwischen Verordnung und Lieferung spürbar, und das Pflegepersonal muss weniger Zeit mit dem Beschaffen von Papierrezepten oder dem Verwalten von Zugangscodes verbringen.

Gleichzeitig bleibt die Regelung ein Flickenteppich aus mehreren Übermittlungswegen, die parallel existieren: Papierausdruck, eGK-Einlösung und jetzt die direkte KIM-Übermittlung. Wer in der Einrichtung für die Medikamentenlogistik zuständig ist, sollte deshalb genau dokumentieren, welcher Weg mit welcher Apotheke und welcher Praxis tatsächlich vereinbart ist – sonst drohen in der Übergangsphase doppelte Prozesse statt echter Entlastung.

Technisch setzt das Verfahren voraus, dass die behandelnde Praxis über einen funktionierenden KIM-Zugang verfügt und bereit ist, die Rezepte gesammelt statt einzeln zu versenden. Da die Initiative dafür meist von der Einrichtung ausgehen muss, lohnt sich ein kurzes, konkretes Gespräch mit den wichtigsten verordnenden Praxen: Welche Praxis kann die gesammelte KIM-Übermittlung bereits anbieten, welche nicht, und wo bleibt vorerst der bisherige Weg über Ausdruck oder Gesundheitskarte die praktikablere Lösung? Diese Bestandsaufnahme lässt sich gut mit der jährlichen Überprüfung des Versorgungsvertrags nach § 12a ApoG verbinden, statt sie als separates Projekt zu behandeln.

bitman-Perspektive

Die Neuregelung zeigt exemplarisch, wie technische Anbindung und organisatorische Absprachen zusammenspielen müssen, damit aus einer guten gesetzlichen Idee auch ein spürbar einfacherer Alltag wird. Für die TI-Anbindung, die KIM-Konfiguration und die Frage, wie sich die neuen Abläufe sauber in die bestehende IT- und Dokumentationslandschaft einer Einrichtung einfügen, ist bitman der richtige Ansprechpartner – unaufgeregt und mit Blick auf das, was im Alltag wirklich funktioniert. Sprechen Sie uns an: 07141 141 6789 oder help@bitman.de.

Quellen

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